Branche: Pflege und Gesundheitswesen
Die Mitarbeiter-App für Pflege und Gesundheitswesen, die auch ohne Dienst-E-Mail jede Schicht erreicht
tchop ist eine White-Label-Mitarbeiter-App für Pflege und Gesundheitswesen, die Organisationsnachrichten, schichtrelevante Hinweise, Dokumente und einen Rückkanal unter der Marke des Arbeitgebers auf das private Smartphone der Beschäftigten bringt, ohne Dienst-E-Mail, Firmengerät oder VPN.
DSGVO-konform · EU-Hosting möglich · ISO/IEC 27001, geprüft von TÜV SÜD
Was ist eine Mitarbeiter-App für Pflege und Gesundheitswesen?
Eine Mitarbeiter-App für Pflege und Gesundheitswesen ist ein digitaler Kanal für Organisationskommunikation an Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und Krankenkassen, erreichbar auf dem privaten Smartphone, unter der Marke des Arbeitgebers, mit Push-Zustellung, Dokumenten, Lesebestätigung und Rückkanal.
Die App funktioniert auf privaten Smartphones, auch ohne Firmenkonto. Sie bleibt von den klinischen Systemen getrennt.
Nicht zu verwechseln mit einer klinischen Kommunikationsplattform. Eine Mitarbeiter-App ist keine klinische Kommunikationsplattform. Klinische Systeme transportieren Patientendaten zwischen Behandelnden, eine Mitarbeiter-App transportiert Organisationskommunikation an die Belegschaft.
Drei Rahmenbedingungen, die den Kommunikationsalltag prägen
Jede Zahl wurde gegen die Primärquelle gelesen, jede Quelle ist einen Klick entfernt.
Wie Kommunikation in vielen Häusern tatsächlich läuft
Die Lücke entsteht selten aus mangelndem Willen, sondern aus Arbeitsrealität, Infrastruktur und Zuständigkeiten.
Aushang, private Gruppe, Flurfunk
Informationen erreichen Station und Wohnbereich oft über Aushang, private WhatsApp-Gruppe und Flurfunk. Der Nachtdienst erfährt es zuletzt.
Intranet erreicht nur einen Teil
Ohne Dienst-E-Mail und ohne Firmengerät bleiben Intranet, Outlook und Teams für viele Beschäftigte im Alltag außerhalb der Reichweite. Gerade in Pflege, Service und Betreuung entsteht so ein blinder Fleck in der internen Kommunikation.
Private Kanäle ohne Steuerung
Kommunikation verteilt sich auf private Gruppen, die niemand steuert. Das ist organisatorisch fragil und datenschutzrechtlich angreifbar.
So läuft die Kommunikation mit einer Mitarbeiter-App ab
Der Ablauf ist einfach gehalten, damit die interne Kommunikation nicht für jede Zielgruppe einen eigenen Kanal pflegen muss.
Die interne Kommunikation veröffentlicht Dienstplanänderung, Hygienehinweis oder Einladung zur Betriebsversammlung einmal als Beitrag oder Dokument.
Die App stellt die Information per Push auf das private Smartphone zu, gezielt nach Standort, Wohnbereich, Berufsgruppe oder Schicht.
Pflegekräfte lesen, bestätigen und fragen nach, während die interne Kommunikation die Reichweite als aggregierte Auswertung sieht, nicht als Kontrolle einzelner Personen.
Vier Aufgaben aus dem Pflegealltag, die die App abbildet
Die Dienstplanänderung erreicht auch die Springerin
Push-Zustellung lässt sich nach Station und Schicht ausspielen, damit Hinweise nicht nur im Intranet oder auf dem Aushang enden.
Hygiene- und Sicherheitshinweise mit Lesebestätigung
Pflichtlektüre kann bestätigt werden, der Nachweis erscheint als Auswertung.
Einarbeitung und Wissen an einem Ort
Dokumente, Checklisten und Formulare bleiben auf dem Telefon auffindbar, statt in einzelnen Anhängen oder lokalen Ablagen zu verschwinden.
Ein Rückkanal, der genutzt wird
Kommentare, Reaktionen und Umfragen geben Beschäftigten eine einfache Möglichkeit, Rückmeldung zu geben oder Verständnisfragen zu stellen.
Datenschutz, Barrierefreiheit und Mitbestimmung sauber geklärt
Gerade in Pflege und Gesundheitswesen wird eine Mitarbeiter-App nicht nur nach Funktion, sondern nach Rechtsrahmen, Einführbarkeit und Beschaffungsrisiko bewertet.
Datenschutz
Für den Einsatz gelten die DSGVO, EU-Hosting ist auf Wunsch möglich, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört zum Setup. Die App speichert keine Patientendaten und keine Inhalte der klinischen Systeme.
Damit ist der Einsatz rechtlich anders gelagert als Kommunikation in privaten WhatsApp-Gruppen, die organisatorisch kaum steuerbar sind. Sicherheit und Datenschutz bei tchop.
Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um. Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025, erfasst ist unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Absatz 3 gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte (Bundesfachstelle Barrierefreiheit).
tchop unterstützt dafür Leichte Sprache und Gebärdensprache als Inhaltsformate, die Bedienung mit Screenreader und anpassbare Schriftgrößen. Eine pauschale Bestandsgarantie wäre unseriös, die Konformität wird deshalb immer gegen den konkreten Einsatz und die konkrete Ausgestaltung geprüft.
Mitbestimmung
Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt der Betriebsrat mit bei „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen". Die Rechtsprechung legt „dazu bestimmt sind" weit aus.
tchop wertet Reichweiten und Lesestände aggregiert aus, nicht als Leistungsdaten einzelner Personen, und die Nutzung auf dem privaten Gerät ist freiwillig. Eine Vorlage für die Betriebsvereinbarung liegt bereit, zudem erlaubt § 26 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz die Verarbeitung von Beschäftigtendaten auf Grundlage von Kollektivvereinbarungen.
Zertifizierung und Förderrahmen
tchop ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert, geprüft von TÜV SÜD. Für deutsche Kliniken ist das Teil eines Umfelds, das derzeit auch durch das Krankenhauszukunftsgesetz als Förderrahmen geprägt ist.


Mitarbeiter-App, Intranet, klinisches System oder WhatsApp-Gruppe?
Die Einordnung fällt leichter, wenn die Mitarbeiter-App nicht gegen alles verglichen wird, sondern gegen die Systeme, die in der Praxis tatsächlich danebenstehen.
| Anforderung | tchop | Intranet und Teams | Klinische Kommunikationssysteme | Private WhatsApp-Gruppen |
|---|---|---|---|---|
| Personal ohne Dienst-E-Mail erreichen | ja, auf privatem Smartphone | oft nur teilweise | nicht dafür gedacht | faktisch ja, aber ohne geregelten Rahmen |
| Steuerung nach Station und Schicht | ja | nur begrenzt | je nach klinischem Prozess | informell, nicht verlässlich |
| Lesebestätigung und Nachweis | ja, als Auswertung | abhängig vom Setup | prozessbezogen im klinischen Kontext | nein |
| Auftragsverarbeitung und Löschkonzept | ja, EU-Hosting möglich | abhängig von System und Betrieb | im jeweiligen Fachsystem | nein |
| Barrierefreiheit | Screenreader, Schriftgrößen sowie Leichte Sprache und Gebärdensprache als Inhaltsformate | abhängig von System und Redaktion | nicht auf Mitarbeiterkommunikation ausgerichtet | nein |
| Patientendaten | nein, dafür nicht gebaut | nicht der Zweck | ja, das ist die zuständige Kategorie | unzulässig für geregelte klinische Kommunikation |
| Einführungszeit | schlankes Kommunikationsprojekt | oft Teil bestehender Infrastruktur | meist fachlich und technisch komplex | sofort, aber ohne belastbare Governance |
In der Zeile „Patientendaten" verliert tchop bewusst, weil die App nicht für klinische Dokumentation oder den Austausch von Patientendaten gebaut ist.

Ein veröffentlichter Beleg aus dem regulierten Umfeld
AOK ist eine gesetzliche Krankenkasse, kein Krankenhaus und kein Pflegedienst. Veröffentlicht sind mehr als 27 Millionen Versicherte, rund 27 Prozent Marktanteil, mehr als 130 Jahre Geschichte, mehr als 61.000 Mitarbeitende sowie elf rechtlich selbstständige Regionalkassen, von denen vier tchop nutzen. Im Schnitt vergehen rund sechs Monate vom Projektstart bis zum Start der App. Partner für die interne Kommunikation ist KomPart.
„Unsere Mitarbeitenden nutzen die Apps nicht nur häufig, sondern posten und kommentieren auch viel. Wir sind sehr zufrieden."
Linda Mavius, Interne Kommunikation, AOK Plus
Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist dieser Beleg relevant, obwohl AOK keine Versorgungseinrichtung ist. Entscheidend ist der Rahmen: viele Beschäftigte, verteilte Organisation, reguliertes Umfeld, hohe Anforderungen an interne Kommunikation und ein klarer Bedarf an einem Kanal unter eigener Marke, der ohne Dienst-E-Mail breite Teile der Belegschaft erreicht. Den Bericht zur AOK lesen.
Für wen tchop passt und wofür nicht
Passt, wenn
- Sie wollen Beschäftigte ohne Dienst-E-Mail auf dem privaten Smartphone erreichen.
- Die App soll unter Ihrer eigenen Marke im App-Store stehen, nicht unter der eines Anbieters.
- In Ihrer Beschaffung stehen DSGVO, Auftragsverarbeitung und EU-Hosting als Kriterium.
Passt nicht, wenn
- Dienstplanung und Zeiterfassung gehören zu Papershift, Shiftbase und vergleichbaren Anbietern.
- Klinische Dokumentation und den Austausch von Patientendaten übernehmen Krankenhausinformationssysteme und klinische Kommunikationsplattformen.
- Lohnabrechnung, Urlaubsanträge und andere Personalvorgänge laufen über Systeme wie Sage oder Hansalog.
Häufige Fragen aus Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Welche Apps gibt es für Krankenhäuser?
Für Krankenhäuser gibt es verschiedene App-Kategorien, die jeweils ein anderes Problem lösen: klinische Systeme für Behandlung und Patientendaten, Dienstplan-Apps für Schichten und Zeit, Lern-Apps für Qualifizierung sowie Mitarbeiter-Apps für interne Organisationskommunikation. tchop gehört in die letzte Kategorie und ist für Nachrichten, Pflichtinfos, Dokumente und Rückkanal an die Belegschaft gedacht.
Was kostet die Mitarbeiter-App?
Das Modell besteht aus einmaliger Einrichtung und monatlicher Lizenz, üblicherweise bezogen auf die Zahl der Nutzerinnen. Wie hoch das ausfällt, hängt von der Zahl der Mitarbeitenden, dem Umfang der Einrichtung und der Hostingform ab. Ein belastbares Angebot entsteht deshalb erst im Gespräch, nicht aus einer pauschalen Liste.
Welche Apps gibt es für die Mitarbeiterkommunikation?
Im deutschen Markt für Mitarbeiterkommunikation werden unter anderem Staffbase, Flip, Quiply, LOLYO und Speakap eingesetzt. tchop unterscheidet sich in diesem Feld vor allem durch die eigene Marke, EU-Hosting, Barrierefreiheit auch als Inhaltsformat und den Nachweis von Reichweite, ohne daraus eine Leistungskontrolle einzelner Personen zu machen.
Braucht eine Mitarbeiter-App die Zustimmung des Betriebsrats?
In der Regel sollte der Betriebsrat früh eingebunden werden, weil § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen mit möglicher Überwachungswirkung vorsieht. Bei tchop werden Reichweiten und Lesestände aggregiert ausgewertet, die Nutzung auf dem privaten Gerät ist freiwillig, und für die Abstimmung liegt eine Vorlage für die Betriebsvereinbarung bereit.
Muss eine Mitarbeiter-App barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um, die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. tchop unterstützt dafür Leichte Sprache und Gebärdensprache als Inhaltsformate, die Bedienung mit Screenreader sowie anpassbare Schriftgrößen, wobei die konkrete Konformität immer am tatsächlichen Einsatz geprüft wird.
Erreicht die App auch Mitarbeitende ohne Dienst-E-Mail?
Ja. Genau dafür ist die App in dieser Branche besonders relevant, weil sie auf dem privaten Smartphone läuft und weder Dienst-E-Mail noch Firmengerät oder VPN voraussetzt. Organisationsnachrichten, Hinweise und Dokumente lassen sich so auch an Beschäftigte ausspielen, die mit Intranet, Outlook oder Teams im Alltag nicht zuverlässig erreicht werden.
Pflege und Gesundheitswesen
Den Kanal für die Belegschaft sauber aufsetzen
Wenn Sie prüfen, wie sich Beschäftigte ohne Dienst-E-Mail zuverlässig erreichen lassen, lohnt sich ein Blick auf den tatsächlichen Kommunikationsweg im Haus. In einem Gespräch klären wir, ob tchop für Ihre Einrichtung passt, wie Datenschutz und Mitbestimmung abgebildet werden und welcher Einführungsrahmen realistisch ist.
