Lizenzvereinbarung

Eingeschränkte Lizenzvereinbarung für die Nutzung
von tchop™ (kostenlose Version) und tchop™ Enterprise

1. Vertragsgegenstand

Diese eingeschränkte Lizenzvereinbarung (diese „Vereinbarung“) für die Nutzung des Content-Management-Systems „tchop™“ und „tchop™ Enterprise“ (gemeinsam „tchop™“) wird zwischen der tchop™ GmbH, Köpenicker Str. 148, 10999 Berlin, Deutschland, („Lizenzgeber“), und Ihnen, dem Endnutzer (der „Lizenznehmer“ oder „Sie“).

Die Vereinbarung tritt ab dem Datum in Kraft, an dem Sie tchop™ zum ersten Mal herunterladen, installieren oder anderweitig verwenden.

Durch das Herunterladen, Installieren oder anderweitige Verwenden von tchop™ stimmen Sie allen Bedingungen dieser Vereinbarung oder der Begleitdokumentation zu. Sie sollten diese Vereinbarung sorgfältig lesen, bevor Sie tchop™ herunterladen, installieren, laden oder anderweitig verwenden. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, tchop™ zu verwenden.

2. Gewährung einer eingeschränkten Lizenz

Vorbehaltlich Ihrer Zustimmung zu und vollständiger Einhaltung der Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hiermit ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht (die „Lizenz“) während der Laufzeit, wie unten definiert, um tchop™ gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und den Anweisungen im Handbuch von tchop™ oder auf der Website „tchop.io“ zu verwenden.

3. Geistige Eigentumsrechte

tchop™ und alle Urheberrechte, Warenzeichen und alle anderen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind Eigentum des Lizenzgebers (oder seiner Lizenzgeber, soweit zutreffend) und sind durch deutsches und internationales Urheberrecht, Warenzeichen, Patent und andere geltende Gesetze geschützt. Der Lizenznehmer hat keine Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechte an tchop™, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle damit verbundenen Urheberrechte.

4. Rechtsvorbehalt

Der Lizenzgeber (oder gegebenenfalls seine Lizenzgeber) behält sich ausdrücklich alle nicht in dieser Vereinbarung gewährten Rechte vor. Sie erhalten hierunter kein Recht oder keine Lizenz zum Kopieren, Verteilen, öffentlichen Aufführen, Anzeigen oder anderweitigen Gebrauch von tchop™ oder Elementen davon oder den Marken oder anderen Marken des Lizenzgebers.

5. Einschränkungen der Softwarenutzung

Jegliche Nutzung von tchop™ durch den Lizenznehmer, die nicht ausdrücklich in Abschnitt 2 oben gestattet ist, ist ausdrücklich untersagt, und jede derartige unbefugte Nutzung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Lizenznehmer dar.

Dieses Verbot umfasst (ist jedoch nicht beschränkt auf): Der Lizenznehmer darf keine rechtlichen Hinweise wie Marken- und Urheberrechtshinweise ändern oder entfernen, die vom Lizenzgeber auf oder innerhalb von tchop™ angebracht wurden.

6. Nutzung von Inhalten Dritter

Sie dürfen Inhalte Dritter mit tchop™ anzeigen, speichern, verlinken oder anderweitig verwenden.

Es ist Ihnen nur gestattet, Inhalte Dritter im Zusammenhang mit tchop™ zu speichern, anzuzeigen, zu verlinken oder anderweitig zu nutzen, wenn und soweit der/die Inhaber der Rechte an diesen Inhalten Sie zu einer solchen Nutzung berechtigt hat/haben. Sie sind allein für diese Berechtigung verantwortlich.

Sie dürfen keine Inhalte in Verbindung mit tchop™ verwenden, wenn diese Verwendung Rechte Dritter verletzt oder verletzt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberpersönlichkeitsrechte).

Der Lizenzgeber kann und wird Ihre Berechtigung zur Nutzung von Inhalten Dritter nicht überprüfen und lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Haftung für eine solche Berechtigung ab.

Sie dürfen keine Inhalte Dritter in Verbindung mit tchop™ verwenden, die: beleidigend, diffamierend, verleumderisch, obszön, pornografisch, sexistisch, rassistisch, falsch oder irreführend, anderweitig illegal, rechtswidrig oder unmoralisch sind.

Jede derartige Verwendung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. In solchen Fällen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, solche Inhalte zu entfernen oder den Vertrag zu kündigen.

7. Verwendung von nutzergenerierten Inhalten (UGC)

Sie dürfen mithilfe von tchop™ selbst erstellte (nutzergenerierte) Inhalte („UGC“) generieren, anzeigen, speichern, verlinken, verteilen (einschließlich posten) oder auf andere Weise verwenden.

Sie sollten sorgfältig abwägen, welche UGC Sie verteilen, da diese Entscheidung in vielerlei Hinsicht endgültig ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.

Wenn Sie ugc in tchop™ posten, erteilen Sie damit dem Lizenzgeber und/oder anderen Benutzern von tchop™ eine Lizenz für diese Nutzung gemäß der Creative Commons Attribution-Noncommercial-Noderivs 3.0 Unported License.

Der Lizenzgeber tut und kann nicht:

die Nutzung von UGC durch andere Benutzer von tchop™ und/oder Dritte kontrollieren; oder

verhindern und/oder verbieten die Anzeige, Speicherung, Verknüpfung, Verteilung oder sonstige Nutzung von UGC durch andere Benutzer von tchop™ und/oder Dritte, nachdem Sie es gepostet haben.

Der Lizenzgeber lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Haftung für die Nutzung Ihrer UGC durch andere Benutzer von tchop™ und/oder Dritte ab.

Sie dürfen keine nutzergenerierten Inhalte in Verbindung mit tchop™ verwenden, die: beleidigend, verleumderisch, verleumderisch, obszön, pornografisch, sexistisch, rassistisch, falsch oder irreführend, anderweitig illegal, rechtswidrig oder unmoralisch sind.

Jede derartige Verwendung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. In solchen Fällen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, solche Inhalte zu entfernen oder den Vertrag zu kündigen.

8. Kostenlose Testversion und Enterprise-Version

Ausgewählte Nutzer erhalten eine kostenlose Version von tchop™ für einen zeitlich eingeschränkten Test.

Die dauerhafte Nutzung von „tchop™ als vollumfängliche Enterprise-Version ist kostenpflichtig.

Wenden Sie sich für ein vollständige Testumgebung sowie weitere Unterlagen und Informationen an uns.

9. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die „Laufzeit“) und die hierin gewährte Lizenz beginnen an dem Datum, an dem Sie tchop™ zum ersten Mal herunterladen, installieren oder anderweitig verwenden, und gelten unbegrenzt, bis sie gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenz mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen, die auf den Websites des Lizenzgebers bekannt gegeben oder anderweitig mitgeteilt wird.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag enden diese Vereinbarung und die Ihnen hierin gewährte Lizenz sofort, ohne dass eine Mitteilung des Lizenzgebers an den Lizenznehmer erforderlich ist, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhält oder gegen sie verstößt.

Für die Nutzung der kostenpflichtigen „tchop™ Enterprise Version wird eine regelmäßige Nutzungsgebühr auf Basis eines zusätzlichen Enterprise Lizenzvertrages erhoben. Die Lizenz für „tchop™ Enterprise erlischt, wenn Sie die Zahlung dieser regelmäßigen Gebühr einstellen.

Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte des Lizenznehmers hierunter unbeschadet etwaiger Rechte oder Ansprüche des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer hat nach der Kündigung kein Recht, tchop™ in irgendeiner Weise zu nutzen. Der Lizenznehmer muss unverzüglich alle Kopien von tchop™ in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder seiner Kontrolle vernichten, und alle hierunter gewährten Rechte gehen ohne Vorankündigung an den Lizenzgeber zurück und werden ihm übertragen.

Die Kündigung dieser Vereinbarung begründet keine Haftung gegenüber dem Lizenzgeber und befreit den Lizenznehmer nicht von jeglicher Haftung, die vor der Kündigung entstanden ist.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Daten, die mit tchop™ gespeichert werden, daher muss der Lizenznehmer alle auf tchop™ gespeicherten Daten auf seinen eigenen Datenträgern sichern, um einen Datenverlust zu vermeiden, wenn die Lizenz zur Verwendung von tchop™ endet oder anderweitig .

10. Gewährleistungsausschluss des Lizenzgebers

Soweit nach geltendem Recht zulässig, stellt der Lizenzgeber (und ggf. seine Lizenzgeber) dem Lizenznehmer tchop™ „wie besehen“ und ohne Gewährleistung jeglicher Art (ausdrücklich, gesetzlich, stillschweigend oder anderweitig), einschließlich ohne, zur Verfügung Einschränkung jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung. Der Lizenzgeber (und ggf. seine Lizenzgeber) garantiert nicht, dass tchop™ oder dessen Betrieb fehlerfrei ist oder dass tchop™ spezielle Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt. Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen oder Ratschläge, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber (und ggf. seinen Lizenzgebern) und/oder einem Mitarbeiter, Vertreter oder Händler des Lizenzgebers gegeben werden, begründen eine Garantie für tchop™ und der Lizenznehmer darf sich nicht auf solche Informationen oder Ratschläge verlassen .

11. Haftungsbeschränkung des Lizenzgebers

11.1. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet der Lizenzgeber für Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage (sei es Vertrag, unerlaubte Handlung oder anderweitig), nur wenn:

  • solche Schäden verursacht wurden durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Lizenzgebers, die den Vertragszweck gefährden; oder


  • solche Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lizenzgebers verursacht wurden.

11.2. Wenn der Lizenzgeber für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet, ist die Haftung auf die Zahlung beschränkt, die der Lizenzgeber vom Lizenznehmer erhält.

11.3. Haftet der Lizenzgeber gemäß Ziffer 11.2 oben auf Schadensersatz für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern des Lizenzgebers, die keine Geschäftsführer sind, so ist die Haftung ebenfalls auf den in Ziffer 11.2 genannten Betrag begrenzt.

11.4. Der Lizenzgeber haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder frustrierte Kosten, sofern diese Schäden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Geschäftsführer des Lizenzgebers zurückzuführen sind.

11.5. Der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Abschnitt 11.4 gilt auch in Bezug auf Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenzgebers.

11.6. Die Haftung des Lizenzgebers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer Garantie des Lizenzgebers (soweit vorhanden) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.7. Haftet der Lizenznehmer auch für bestimmte Schäden, so hat der Lizenznehmer diesen Schaden in Höhe seines Mitverschuldens zu tragen. Im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht der anderen Partei (Schadens­minderungs­obligenheit) ist die betreffende Partei für regelmäßige Sicherungskopien ihrer Daten verantwortlich und wird im Falle eines vermuteten Fehlers alle weiteren angemessenen Maßnahmen ergreifen. Bei Datenverlust haftet der Lizenzgeber daher nur insoweit, als dieser auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

12. Garantien und Haftungsfreistellung der Lizenz

Der Lizenznehmer garantiert und erklärt Folgendes:

Der Lizenznehmer hat alle gesetzlichen Rechte und Befugnisse, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzugehen und an diese gebunden zu werden;

Der Lizenznehmer hat alle gesetzlichen Rechte und Befugnisse, die hierin gewährten Rechte des Lizenznehmers auszuüben und die Verpflichtungen des Lizenznehmers hierunter zu erfüllen;

Der Lizenznehmer wird während der Laufzeit jederzeit alle geltenden Gesetze einhalten.

Der Lizenznehmer stimmt hiermit zu, den Lizenzgeber und/oder seine Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter und Lizenznehmer (jedoch ausschließlich des Lizenznehmers) von und gegen alle Schäden, Ansprüche, Verluste und Ursachen schadlos zu halten, zu verteidigen und schadlos zu halten von Klagen und Gerichtsverfahren, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer ergeben.

13. Vertragsbruch

Im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenzgeber beschränkt sich das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers auf die Kündigung dieser Vereinbarung durch Zustellung einer schriftlichen Kündigungsmitteilung an den Lizenzgeber. Der Lizenznehmer verzichtet hiermit auf jegliches Recht auf Unterlassung.

Im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung kann der Lizenzgeber (und ggf. seine Lizenzgeber) alle Rechtsbehelfe geltend machen, auf die der Lizenzgeber nach geltendem Recht und/oder dieser Vereinbarung Anspruch hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entschädigung für jegliche und alle Schäden, die im Zusammenhang mit einer solchen Verletzung entstehen können.

Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die unbefugte Nutzung von tchop™ oder Teilen davon durch den Lizenznehmer den Lizenzgeber sofort und irreparabel schädigen kann, sodass der Lizenzgeber nicht angemessen durch eine Geldprämie entschädigt werden kann, und in einem solchen Fall (nach Wahl des Lizenzgebers) der Lizenzgeber (in zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln, einschließlich einer Geldprämie) Anspruch auf Unterlassung, ohne dass der Lizenzgeber eine Kaution oder andere Sicherheit hinterlegen muss.

14. Verletzung von Rechten Dritter

Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet der Lizenzgeber nicht für Inhalte von Benutzern oder anderen Dritten. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihre Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte usw.) durch Inhalte auf tchop™ verletzt werden, können Sie eine Mitteilung an support@tchop.io mit folgenden Angaben senden:

  • die Rechte Ihres Anspruchs (mit Registrierungsnummer bei registrierten Rechten),

  • den genauen Ort, an dem der mutmaßlich rechtsverletzende Inhalt gefunden werden kann (Text, Benutzer usw.).

Der Lizenzgeber prüft das Problem und kann den Inhalt entfernen oder einschränken.

15. Allgemeine Bestimmungen

Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bezüglich tchop™ getroffen wurden. Diese Vereinbarung spiegelt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand wider.

Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen auf seiner Website oder anderweitig ändern. Wenn Sie mit der überarbeiteten Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie tchop™ nach dieser Kündigungsfrist nicht mehr verwenden und die Lizenz endet.

Der Lizenzgeber kann die Version von tchop™ jederzeit überarbeiten und ändern.

Diese Vereinbarung stellt keine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer dar und darf nicht als solche ausgelegt werden.

Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ungültig oder nicht durchsetzbar ist, berührt die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmungen nicht die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung und alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die von einer solchen Ungültigkeit nicht betroffen sind, oder Undurchsetzbarkeit bleibt in vollem Umfang bestehen. Die Parteien vereinbaren hiermit, zu versuchen, jede ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die das wirtschaftliche und rechtliche Ziel der Vereinbarung so weit wie möglich erreicht. Dies gilt auch im Falle einer Auslassung oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Der Verzicht des Lizenzgebers auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf einen anderen Verstoß dar.

Diese Vereinbarung ist bindend und zugunsten des Lizenzgebers, seiner Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger wirksam, und der Lizenzgeber kann seine Rechte hierunter nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers abtreten. Diese Vereinbarung ist für den Lizenznehmer persönlich, und der Lizenznehmer darf seine hierunter gewährten Rechte nicht unterlizenzieren, abtreten, übertragen, übertragen oder verpfänden.

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und wird entsprechend ausgelegt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrem Wortlaut nach fortbestehen sollen, gelten auch nach Kündigung, Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung.

Die Lizenzgeber des Lizenzgebers sind Drittbegünstigte im Rahmen dieser Vereinbarung und haben das ausdrückliche Recht, ihre Bestimmungen durchzusetzen und die Vorteile ihres Schutzes zu genießen.

Indem Sie unten zustimmen, stimmen Sie zu, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.



Zuletzt aktualisiert am: 14. Juli 2024

tchop Logo

Plattform

Lösungen

Resourcen

Unternehmen

DE

Login

tchop Logo
DE

Login

tchop Logo
DE

Login

Gittermuster